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HERSTELLERGARANTIE
Beim Kauf eines neuen URBAN JUNGLE Fahrrades bei einem autorisierten URBAN JUNGLE Händ- ler gewährt URBAN JUNGLE eine Herstellergarantie gemäss den nachfolgenden Bestim- mungen.
Bedingungen
Die Herstellergarantie steht nur dem Erstkäufer eines URBAN JUNGLE Fahrrades zu, der dieses bei einem autorisierten URBAN JUNGLE Händler erworben hat.
Dauer
Die Herstellergarantie entsteht ab Kaufdatum für die Dauer von fünf Jahren auf Rahmen und Hinterbauten. Die Garantiedauer reduziert sich auf drei Jahre, wenn das Fahrrad nicht mindestens einmal jährlich durch einen autorisierten URBAN JUNGLE Händler gewartet wird. Eine Wartung hat gemäss der Wartungsan- leitung im URBAN JUNGLE Handbuch zu erfolgen und ist dort durch den Stempel und Unterschrift des autorisierten URBAN JUNGLE Händlers zu belegen.
Bei Rahmen und Hinterbauten von Fahrradmodellen der Kategorie 5 sowie für von URBAN JUNGLE gefertigte Starrgabeln ist die Dauer der Herstellergarantie auf zwei Jahre begrenzt.
Wird ein Mangel am Fahrrad im Rahmen eines Garantie- oder Gewährleistungs- ans- pruches behoben, so verlängert sich die Dauer der Herstellergarantie nicht. Die Hers- tellergarantie endet, wenn der Erstkäufer das Eigentum am URBAN JUNGLE Fahrrad an eine Drittperson überträgt.
Dauer
Der Käufer hat nach dem Kauf das URBAN JUNGLE Fahrrad umgehend zu prüfen
und offene Mängel sofort seinem autorisierten URBAN JUNGLE Händler schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Bei einem Garantieanspruch ist das Fahrrad einem autorisierten URBAN JUNGLE Hän- dler zu übergeben. Dieser wird sich mit URBAN JUNGLE zwecks Mangelbehebung in Verbindung setzen. Die Geltendmachung eines Garantiean- spruchs bedingt immer die Vorlage des Originalkaufbeleges sowie der War- tungsnachweise im URBAN JUNGLE Handbuch.
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