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SACHMÄNGELHAFTUNG UND GARANTIE
Ihr URBAN JUNGLE-Bike wurde sorgfältig gefertigt und Ihnen im Normalfall vom URBAN JUNGLE- Fachhändler vollständig endmontiert übergeben.
Während der ersten zwei Jahre nach dem Kauf haben Sie vollen Anspruch auf die gesetzliche Sachmängelhaftung (vormals Gewährleistung). Sollten Mängel auftreten, ist Ihr URBAN JUNGLE-Fachhändler der Ansprechpartner.
Um die Bearbeitung Ihrer Reklamation reibungslos zu gestalten, ist es notwen- dig, dass Sie den Kaufbeleg, das URBAN JUNGLE-Übergabeprotokoll im Quick Start Ma- nual und die Inspek- tionsnachweise im Quick Start Manual vorlegen. Bewahren Sie diese deshalb sorgfältig auf.
Für eine lange Lebensdauer und Haltbarkeit Ihres URBAN JUNGLE-Bikes dürfen Sie es nur gemäß seinem Einsatzzweck (siehe Kapitel „Bestimmungsgemäße Nutzung Ihres URBAN JUNGLE-Bikes“ und im URBAN JUNGLE-Übergabeprotokoll im Quick Start Manual) benutzen. Beachten Sie die zulässigen Gewichtsangaben, die im Übergabepro- tokoll im Quick Start Manual angegeben sind. Weiterhin müssen die Montage- vorschriften der Hersteller (vor allem Drehmomente bei Schrauben) und die vorgeschriebenen Wartungsintervalle eingehalten werden.
Beachten Sie die in diesem Handbuch und in den weiteren beiliegenden An- leitungen ggf. aufgelisteten Prüfungen und Arbeiten (siehe Kapitel „URBAN JUNGLE- Service- und War- tungszeitplan“) bzw. den unter Umständen nötigen Austausch sicherheitsrelevanter Bauteile wie Lenker, Bremsen usw.
WARNING
Beachten Sie, dass Zubehör die Eigenschaften des URBAN JUNGLE-Bikes stark be- ein- flussen kann. Wenn Sie sich nicht absolut sicher sind oder Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren URBAN JUNGLE-Fachhändler.
SICHERHEITSHINWEIS
Diese Regelung betrifft nur Staaten, die die EU-Vorlage ratifiziert haben, z.B. die Bundes- republik Deutschland. Erkundigen Sie sich nach den Regelungen in Ihrem Land.
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